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Flächennutzungsplan - Einsicht nehmen


Allgemeine Informationen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

 

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

 
Ablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.


Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

keine

 

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.


Ansprechpartner

Bauamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30

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