Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Allgemeine Informationen
Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:
- Adressbuchverlage
- Presse, Rundfunk und Staatsministerium für Alters- und Ehejubiläen
- Parteien und Wählergruppen bei Wahlen und Abstimmungen
- die Bundeswehr
Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.
Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Sie wollen verhindern, dass auch die Meldebehörden Ihres früheren Wohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes Ihre neue Anschrift bekannt geben? Dann müssen Sie bei diesen ebenfalls eine Auskunftssperre beantragen.
Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlagen
- § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) (Auskunftssperren)
- § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) (Regelmäßige Datenübermittlungen)
- § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz (SG) (Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden)
Notwendige Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)
- im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses
Kosten
für die Eintragung der Auskunftssperre: keine
Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der Auskunftssperre Gebühren erheben.
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-11
(07765) 9200-30