Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Auskunftssperre im Melderegister beantragen


Allgemeine Informationen

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) über Sie erteilt.

 

Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:

  • Adressbuchverlage

  • Presse, Rundfunk und Staatsministerium für Alters- und Ehejubiläen

  • Parteien und Wählergruppen bei Wahlen und Abstimmungen

  • die Bundeswehr

 

Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.

 

Voraussetzungen

Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

 

Ablauf

Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.

 

Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Sie wollen verhindern, dass auch die Meldebehörden Ihres früheren Wohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes Ihre neue Anschrift bekannt geben? Dann müssen Sie bei diesen ebenfalls eine Auskunftssperre beantragen.

Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.

 

Sonstiges

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)

  • im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses


Gebühren

für die Eintragung der Auskunftssperre: keine

 

Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der Auskunftssperre Gebühren erheben.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

01. 05. 2024 - Uhr

 

14. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

08. 06. 2024

 

Aktuelles Amtsblatt

             Titelseite KW 13/2024              

Amtsblätter 2024