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Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen


Allgemeine Informationen

Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

 
Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind 35 Tage vor der Bundestagswahl bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet.
  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind,
  • nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 
Ablauf

Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.

 

Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern bei:

  • den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
  • dem Bundeswahlleiter und
  • den Kreiswahlleitern.

 

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30

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