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Hundesteuer - Befreiung beantragen


Allgemeine Informationen

Einzelheiten und Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung sind von den Gemeinden in den örtlichen Hundesteuersatzungen geregelt (z.B. Rettungshunde und Hunde zum Schutz und der Hilfe von blinden, tauben oder sonst hilfebedürftigen Personen).

Ablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Für den "Antrag auf Nichtbesteuerung" Ihres Hundes können Sie das entsprechende Formular verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.


Rechtsgrundlagen

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen bzw. Nachweise (z.B. Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H") vorzulegen sind, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.


Gebühren

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.


Ansprechpartner

Rechnungsamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 (mehr)

  • Öffnungszeiten Rathaus Rickenbach am Schmutzige Dunnschdig (3. Faiße) und Rosemändig (mehr)

  • Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer (mehr)

  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Ankündigung Mikrozensus 2025 (mehr)

  • TransNet BW: Information zur Durchführung von Freischnittarbeiten in Rickenbach im Leitungsbereich (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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                                                                                            Titelseite KW 03/2025                                      

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