Bescheinigung über die Eheschließung
Allgemeine Informationen
Tipp: Überlegen Sie sich bereits vor der standesamtlichen Trauung, wie viele Exemplare an Eheurkunden Sie benötigen, und lassen Sie sich diese bei der standesamtlichen Trauung gleich mitausstellen. Wenn Sie über die benötigte Anzahl im Zweifel sind, lassen Sie sich vom Standesbeamten beraten.
Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Hinweis: Dagegen werden Eheurkunden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, bestellt werden. Näheres finden Sie unter "Eheurkunde".
Rechtsgrundlagen
- § 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Eheschließung)
- § 14 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheschließung)
- § 15 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Eheregister)
Kosten
- Bescheinigung: gebührenfrei
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12 Euro
Ansprechpartner
StandesamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach
