Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

Braut und Bräutigam

  • müssen volljährig sein,

  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und

  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

 

Hinweis: Ausnahmsweise dürfen auch Personen ab 16 Jahren heiraten, wenn der künftige Bräutigam oder die künftige Braut volljährig ist. Minderjährige benötigen außerdem eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts). Das Gericht hört bei diesem Verfahren beispielsweise auch die Eltern an.

Ablauf

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

 

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder

  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

 

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

 

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde.


Gebühren

 

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30