Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

 

Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben die Ehe nach den Gesetzen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde, rechtsgültig geschlossen.

  • Mindestens einer der beiden Eheschließenden ist

    • deutsch,

    • staatenlos,

    • heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oder

    • ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Ablauf

Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.

 

Hinweis: Wohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

 

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder Dritte bevollmächtigen.

 

Sonstiges

Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

 

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscher).


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Waltraud Güntert
Zimmer 7
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-14
Telefax (07765) 9200-30