Eheurkunden aus alten Familienbüchern
Allgemeine Informationen
Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.
Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z.B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
§ 77 Abs. 2 und 3 Personenstandsgesetz (PStG) (Fortführung der Familienbücher)
Gebühren
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12 Euro
Ansprechpartner
StandesamtHauptstr. 7
79736 Rickenbach