Hausgeburt dem Standesamt melden


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Standesamt
Rathaus
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
 

Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Sie sind zur Anzeige der Geburt verpflichtet

  • als Vater des Kindes, sofern Sie sorgeberechtigt sind,
  • als Hebamme, die bei der Geburt anwesend war,
  • als Arzt oder die Ärztin, der oder die bei der Geburt anwesend war,
  • als Person, die dabei war oder von der Geburt weiß,
  • als Mutter, sobald Sie zur Anzeige imstande sind.
 
Ablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

 
Sonstiges

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Benötigen Sie weitere Geburtsurkunden (z.B. nach Verlust) oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister? Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Gebühren

für die Anzeige der Geburt: keine

 

Hinweis: Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen erhalten Sie einmalig kostenlos soweit dies aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach