Sterbefall dem Standesamt anzeigen


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Standesamt
Rathaus
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
 

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

 

Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein (z.B. Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, Gefängnis), ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet.

 

In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

  • jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
  • andere Personen, die beim Tod dabei waren oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis haben

 

Hinweis: Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.

 
Ablauf

Den Sterbefall müssen Sie beim Standesamt des Sterbeortes persönlich anzeigen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.

 

Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, zeigt dieses den Sterbefall für Sie beim Standesamt an.

 

Tipp: Bestattungsunternehmen finden Sie beim Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

 

Hinweis: Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod bescheinigen. Gibt es Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, benachrichtigt er oder sie die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall zeigt die Ermittlungsbehörde den Sterbefall beim Standesamt an.

 

Das Standesamt trägt den Sterbefall in das Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde aus. Für die Bestattung erhalten Sie eine Sterbebescheinigung.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).


Gebühren


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach