Adressbuch - Eintrag sperren lassen


Allgemeine Informationen

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

 

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

 

Zuständig

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

 

Ablauf

Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an.


Rechtsgrundlagen

§ 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)


Notwendige Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30