Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen


Allgemeine Informationen

Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

 

Achtung:

Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:

Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:

 

Tipp: Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zu

 

Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu

 

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.

 

Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.

 

Voraussetzungen

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

 

Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu

 

Zuständig

 

Ablauf

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie beantragen.

 

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

 

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

 

Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

 

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

 

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

 

Sonstiges

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30