Altersteilzeitarbeit vereinbaren


Allgemeine Informationen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie ab einem bestimmten Alter Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte verkürzen. Diese Altersteilzeitarbeit vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Informationen dazu kann Ihnen auch Ihr Betriebs- beziehungsweise Personalrat geben.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

 

Zuständig

für den Antrag auf Altersteilzeit: Ihr Arbeitgeber

 

Ablauf

Die Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.

Es gibt zwei Altersteilzeit-Modelle:

 

Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebs- beziehungsweise Personalrat.

 

Sonstiges

Sie sind vor dem 1. Januar 1952 geboren und haben mindestens 24 Monate in Altersteilzeit gearbeitet? Dann können Sie unter Umständen eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit beantragen. Lesen Sie mehr in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" der Deutschen Rentenversicherung und nutzen Sie das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Schriftliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung

Ihr Arbeitgeber kann weitere Unterlagen verlangen.


Ansprechpartner

Personalamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-17
Telefax (07765) 9200-30