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Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen


Allgemeine Informationen

Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag
  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr
  • Lernmaterial
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar)
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für
    • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Familie erhält:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialgeld
    • Sozialhilfe
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
  • Kind ist unter 25 Jahre alt
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
  • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
  • für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:
    • Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
    • Einrichtung stellt einen Beleg aus.
  • für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:
    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
    • Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.
  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

 

Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Zuständig

der zuständige Ansprechpartner wird genannt von

  • der Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
  • dem Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen

 

Ablauf

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
    • Bestätigung der Teilnahme
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
    • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

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