Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Allgemeine Informationen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kindertagesstätte. Verbleibender Eigenanteil der Eltern: ein Euro pro Tag - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler bei Versetzungsgefahr - Lernmaterial
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 100 Euro jährlich (70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro im Februar) - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 10 Euro monatlich für- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Voraussetzungen sind:
- Familie erhält:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. - Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
- für den Antrag auf Zuschuss zum Mittagessen:
- Schule, Hort oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
- Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
- Einrichtung stellt einen Beleg aus.
- für den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
- Die Kosten können nicht aus dem eigenen Budget (aus dem Regelbedarf) bestritten werden und werden auch nicht anderweitig abgedeckt.
- für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen.
der zuständige Ansprechpartner wird genannt von
- der Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
- dem Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (Bedarf für Bildung und Teilhabe)
- § 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Bedarfe für Bildung und Teilhabe)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Leistungen für Bildung und Teilhabe)
Notwendige Unterlagen
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
- Bestätigung der Teilnahme
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Amt für SozialesHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-12
(07765) 9200-30