Erlaubnis zur Durchführung von Sammlungen


Allgemeine Informationen

Für bestimmte Sammlungen benötigen Sie eine Sammlungserlaubnis. Nämlich immer dann, wenn Sie

 

und dabei von einer Person unmittelbar auf eine andere Person eingewirkt wird, der Sammler also persönlich auf den Spender einwirkt und ihn zum sofortigen Spenden veranlassen will.

 

Keine Sammlungserlaubnis benötigen Sie für:

 

Hinweis: Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem Beginn der Sammlung gestellt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag schriftlich gestellt wird.

 

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

 

Die Erlaubnis kann aber davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller

 

Die Erlaubnis kann versagt werden,

 

Bei der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an einer Sammlung gilt:

 

Hinweis: Die zuständige Stelle kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn eine Gefährdung der Kinder und Jugendlichen nicht zu befürchten ist.

 
Zuständig

 

Hinweis: Befindet sich das Unternehmen oder die Betriebsstätte nicht in Baden-Württemberg, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Sammlung oder sammlungsähnliche Veranstaltung durchgeführt wird.

 

Ablauf

Es ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Sammlungserlaubnis zu stellen. Der Antrag kann persönlich abgegeben oder per Post übermittelt werden.

 

Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:

 

Bei Blindenkonzerten soll der Antrag enthalten:

 

Hinweis: Über die Zahl der im Konzertraum vorhandenen Sitzplätze hat der Veranstalter auf Verlangen der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde beizubringen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30