Gaststättenerlaubnis beantragen


Allgemeine Informationen

Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

 

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

 

Ein Gaststättengewerbe betreibt auch, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

 

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis beantragen.

 

Keine Erlaubnis benötigen Sie jedoch, wenn Sie lediglich

 

Wenn Sie in diesen Fällen eine Gaststätte im Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie hierfür allerdings eine Reisegewerbekarte.

 

Für eine Schankwirtschaft beziehungsweise eine Speisewirtschaft, in der üblicherweise auch Getränke ausgeschänkt werden, benötigen Sie also nur dann eine Erlaubnis, wenn es sich um alkoholische Getränke handelt.

 

Die Gaststättenkonzession können Sie erhalten als

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

 

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine barrierefreie Gestaltung der Räume nicht möglich ist oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen erreicht werden kann.

 

Zuständig

die Gaststättenbehörde.

Gaststättenbehörde ist, je nach Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

 
Ablauf

Die Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

 

Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

 

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen, z.B. Personalpapiere. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

 

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig.

 

Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.


Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise nach der Gebührenverordnung des Landratsamts.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30


Formulare

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