Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als 4 Tage beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

 

Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:


Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:

 

Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.

 

Zuständig

die Gaststättenbehörde

Gaststättenbehörde ist, je nach dem Ort, in dem Sie die vorübergehende Tätigkeit ausüben wollen, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

 

Ablauf

Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

 

Die Schriftform können Sie auch ersetzen, indem Sie

 

Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

 

Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

 

Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde oder Stadt beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.

 

Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30


Formulare

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