Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.

 

Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen.

 

Voraussetzungen

Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Geld besteht, dürfen Sie nur aufstellen in:

 

Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Waren besteht, dürfen Sie darüber hinaus auch aufstellen auf:

 

Sie dürfen beide Arten von Spielgeräten nicht aufstellen in:

 

Spielgeräte, bei denen der Gewinn in Geld besteht, dürfen Sie darüber hinaus auch nicht aufstellen:

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Zuständig

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie die Spielgeräte aufstellen möchten

 

Ablauf

Sie müssen die Geeignetheitsbescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können den Antrag formlos stellen. Einige Gemeinden bieten dazu ein Formular an beziehungsweise stellen es im Internet zum Download zur Verfügung.

 

Er muss die folgenden Angaben enthalten:

 

Die zuständige Stelle kann die Geeignetheitsbescheinigung mit Auflagen verbinden, wenn

 

Sie kann die Auflagen auch nachträglich erteilen, ändern oder ergänzen.

 
Sonstiges

Wenn Ihnen die zuständige Stelle die Geeignetheit des Aufstellungsortes bescheinigt, dürfen Sie die Spielgeräte nur mengenmäßig beschränkt aufstellen:

 

Hinweis: Wenn Sie die Spielgeräte nicht selbst aufstellen, sondern in Ihrem Betrieb aufstellen lassen, dürfen Sie die Aufstellung nur gestatten, wenn Sie


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Beantragen Sie die Bescheinigung für eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise beifügen. Erkundigen Sie sich dazu vorher bei der zuständigen Stelle.


Gebühren

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30