Häusliche Gewalt - Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken


Allgemeine Informationen

Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. Dadurch werden Straftatbestände verletzt, unter anderem

 

Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Rechtfertigungen wie Alkohol, Stress, Provokation sind inakzeptabel.

 

Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis muss die gewalttätige Person,

 

Auch kann die Polizei die Hausschlüssel beschlagnahmen und/oder eine Gewahrsamnahme anordnen.

 

Verhängt die Polizei ein Annäherungsverbot, darf sich die gewalttätige Person der verletzten oder bedrohten Person nicht nähern. Dies gilt, z.B. für die Umgebung

 

Maßnahmen der Polizei in diesen Situationen sind nur in Eil- oder Notfällen erlaubt und auf höchstens vier Werktage beschränkt.

 

Sie können als Opfer vor Ablauf dieser Frist Schutzmaßnahmen beim Familiengericht beantragen. Der Wohnungsverweis wird dann um höchstens zwei Wochen verlängert. Bedingung hierfür sind:

 

Die Maßnahmen endet mit

 

Hinweis: Neben dem eigentlichen Wohnungsverweis besteht das Wohnungsverweisverfahren in Baden-Württemberg aus:

 

Tipp: Ausführliche Informationen zum Wohnungsverweis, zu Schutz und Beratung bietet die Broschüre "Informationen zum Wohnungsverweisverfahren in Fällen häuslicher Gewalt" des Sozialministeriums.

 

Die Broschüre steht auch auf Russisch und Türkisch zur Verfügung.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für einen Wohnungsverweis sind:

 

Erforderlich bedeutet, dass anders, vor allem durch ein Gericht, die akute Gefahr von tätlichen Auseinandersetzungen nicht beseitigt werden kann.

 

Zuständig

 

Ablauf

Wenden Sie sich in Notfällen umgehend per Notruf an ihre Polizeidienststelle. Die Polizei kommt zu Ihnen, verfolgt begangene Straftaten, vernimmt Sie und andere Personen und sichert Beweismittel. Verlangen Sie einen Wohnungsverweis.

 
Sonstiges

Sind auch Kinder von der Situation betroffen, erhält das Jugendamt eine Benachrichtigung.

 

Bei unzumutbaren Belästigungen kann das Familiengericht Schutzanordnungen erlassen. Unzumutbare Belästigungen sind das ständige Verfolgen und Beobachten, Telefonterror oder Terror per Fax oder SMS.

 

Viele Opfer befinden sich in besonderen Zwangssituationen. Daher lassen sie sich oft auf eine vorschnelle Rückkehr der gewalttätigen Person ein. Möchten Sie, dass der Wohnungsverweis vorzeitig aufgehoben wird, prüft die Behörde kritisch, ob dies wirklich in Ihrem Interesse ist.


Rechtsgrundlagen

§ 27a Polizeigesetz (PolG) (Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückehrverbot, Annäherungsverbot)


Notwendige Unterlagen

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30