Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden


Allgemeine Informationen

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen. In diesem Fall müssen Sie dies anmelden.

 

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

 

Sie müssen anzeigen:

 

Hinweis: Als Privatperson, das heißt Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes (Kategorie F2/ alt: Klasse II) beantragen.

 

In direkter Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

 

Voraussetzungen

 

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Abbrennortes als Ortspolizeibehörde

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

 

Ablauf

Geben Sie folgende Informationen an:

 

Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Andernfalls können Sie das Formular "Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" des Umweltministeriums nutzen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

oder


Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30