Kinderreisepass erstmalig beantragen


Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

 

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.

 

Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass aber keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

 

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens aber bis zum Alter von 12 Jahren.

 

Kinderreisepässe können höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

 

Zuständig

die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind

Passbehörde ist

 

Auslandsdeutsche

 

Ablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

 

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

 

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

 

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

 

Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

 

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

 

Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellst möglich bei der Gemeinde anzeigen.

 

Einzelheiten dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

 

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.


Gebühren

EUR 13,00

 

Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00

 

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30