Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen


Allgemeine Informationen

Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis.

 

Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben. 

 

Voraussetzungen

 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.

 

Zuständig

Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)

 

Ablauf

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

 

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

 

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

 

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

 

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

 

Sonstiges

Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

 

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Kindergartenanmeldung
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Andrea Schick
Zimmer 11
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-17
Telefax (07765) 9200-30