Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen


Allgemeine Informationen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z.B. für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

 
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

 

Zustaendig

 

Ablauf

Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebensgemeinschaft begründet haben. Die Gebühr können Sie sofort entrichten.

 

Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob

 

und

 

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

 

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

 

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Lebenspartnerschaftsurkunde: je 12 Euro


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach