Meldebescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
keine
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Sie müssen die Ausstellung der Meldebescheinigung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG) (Meldebescheinigung)
Notwendige Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Kosten
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach (07765) 9200-11
(07765) 9200-30