Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Benötigen sie Daten über eine bestimmte Personengruppe? Dann können Sie eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen. Für die Zusammensetzung einer solchen Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- Einzugsdatum und
- Auszugsdatum,
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben
Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- Alter
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- gesetzliche Vertreter mit Vor- und Familienname sowie Anschrift
Hinweis: Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Universitätsinstitut mit einer Studie beauftragt wird. Dieses könnte lauten: "Akzeptanz der Ausbildungsangebote bei 12- bis 16-jährigen Jugendlichen in der Region A". Die Meldebehörden der Region A dürfen dann dem Institut die Anschriften der 12- bis 16-jährigen Jugendlichen aus dieser Region geben.
die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt
Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:
- persönlich
- schriftlich oder
- elektronisch
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl auf staatlicher oder kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeinderatswahlen, eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden mitgeteilt:
- Ihr Vor- und Familienname
- ein eventueller Doktorgrad und
- Ihre derzeitige Anschrift
Rechtsgrundlagen
- § 46 Bundesmeldegesetz (BMG) (Gruppenauskunft)
- § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)
Notwendige Unterlagen
- Personalaus oder Reisepass
- Nachweis des öffentlichen Interesses
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. eine Vertretungsbefugnis verlangen.
Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 7
79736 Rickenbach
Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
(07765) 9200-20
(07765) 9200-30