Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen


Allgemeine Informationen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

 

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

 
Ablauf

Sie müssen persönlich oder schriftlich der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.


Rechtsgrundlagen

§ 50 Abs. 2 und Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30