Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, wenn Sie

 

Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Staaten im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis erhalten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen".

Hinweis: Einen Reiseausweis können Sie auch erhalten als

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausstellung des Reiseausweises sind:

Als Asylbewerberin oder Asylbewerber können Sie einen Reiseausweis erhalten, wenn

 

Hinweis: Einen Reiseausweis erhalten Sie nicht, wenn Ihnen der Staat, aus dem Sie kommen, keinen Reisepass oder Passersatzes ausstellt aus Gründen, die es auch im deutschen Passrecht gibt.

 

Zuständig

die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten

Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

 

Ablauf

Den Reiseausweis müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch das notwendige Antragsformular.

Sobald der Ausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie

 

Die Gültigkeitsdauer Ihres Reiseausweises ist an die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihrer Aufenthaltsgestattung gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt:

 

Sie können den Reiseausweis auch als vorläufiges Reisedokument beantragen. Es ist dann höchstens ein Jahr gültig.

Die zuständige Stelle kann bestimmen, dass der Reiseausweises nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30