Personalausweis - Adresse ändern lassen


Allgemeine Informationen

Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhaten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.

Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird 

 

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

 

Hinweis: Auslandsdeutsche müssen bei einem Umzug im Ausland keine Adressänderung in ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Auf ihrem Dokument findet sich nur die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland".

 

Voraussetzungen

Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

 
Zuständig

Personalausweisbehörde ist

 

Ablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorbeigehen. Wenden Sie sich an

 

Sonstiges

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30