Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen


Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

 
Zuständig

die Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes

Personalausweisbehörde ist

 

Auslandsdeutsche

 

Eine Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen durch die Auslandvertretungen ist nicht möglich.

 

Ablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.

Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

 

Sonstiges
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Nachweise für Ihre Angaben im Antragsformular. Es handelt sich um dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis. Es können weitere Unterlagen nötig sein.

 

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Gebühren

EUR 10,00

 

Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13 Euro. Den Antrag können Sie auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde auch einen Zuschlag von 13 Euro erheben.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30