Personenbezogene Daten - Auskunft über gespeicherte Daten beantragen


Allgemeine Informationen

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Sie können von diesen Stellen Auskunft darüber verlangen,

 

Hinweis: Sie haben  in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Auskunft:

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Auskunft sind:

 

Besondere Regelungen oder Voraussetzungen gibt es in folgenden Bereichen:

 

Zuständig

für die Auskunftserteilung: die Stelle, die (möglicherweise) Daten über Sie speichert

 
Ablauf

Die Auskunft über zu Ihrer Person gespeicherte Daten können Sie schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beantragen. Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

 

Tipp: Im Hinblick auf die mangelnde Sicherheit einer E-Mail-Übertragung ist es empfehlenswert, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden.

Die auskunftserteilende Stelle kann die Auskunft beispielsweise schriftlich oder mündlich erteilen. Sie kann Ihnen auch Einsicht in schriftliche Unterlagen gewähren.

Lehnt die auskunftserteilende Stelle Ihren Antrag ab, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Die Ablehnung muss sie nicht begründen, wenn dies den Zweck der Auskunftsverweigerung gefährden würde. Sie können sich dann an die zuständige Datenschutzkontrollbehörde wenden, soweit diese ein Prüfungsrecht hat.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bei schriftlichen Auskunftsanträgen an Sicherheitsbehörden sollten Sie eine Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses zum Nachweis der Identität beilegen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30