Namen nach der Scheidung ändern


Allgemeine Informationen

Sie haben sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Ehe durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden wurde.

 

Zustaendig
 
Ablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

 

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

 

Ist dieses Standesamt nicht gleichzeitig für die Führung des Eheregisters zuständig, leitet es Ihre Erklärung an folgende Stellen weiter:

 

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

 

Zusätzlich zur kostenlosen Bescheinigung über die Namensänderung können Sie als Nachweis Ihres neuen Nachnamens folgende kostenpflichtige Dokumente beantragen:


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach