Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen


Allgemeine Informationen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.

 

Voraussetzungen

Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie

 

Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn

 

Zuständig

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

 

Ablauf

Das Reisegewerbe müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA1)". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, im Internet zum Download zur Verfügung.

 

Die Anzeige müssen Sie unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

 

Wenn Sie als gewerbetreibende Person nicht selbst das Gewerbe anzeigen, sondern ein geschäftsführender Gesellschafter, eine geschäftsführende Gesellschafterin oder eine gesetzliche Vertretung dies erledigt, benötigt die mit der Anzeige beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

 

Innerhalb von drei Tagen bekommen Sie den Gewerbeschein mit der Gebührenrechnung zugeschickt.

 

Zeigen Sie die Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Stelle an, bekommen Sie den Gewerbeschein direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

 

Die zuständige Stelle leitet die Reisegewerbeanzeige an andere Stellen weiter, beispielsweise


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

 

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie

 

Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), müssen Sie für jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeden geschäftsführenden Gesellschafter


Gebühren

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30