Rente wegen Erwerbsminderung beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Voll oder teilweise erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie

 

Achtung: Eine Behinderung allein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus. Es muss eine tatsächliche Erwerbsminderung vorliegen.

 

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnet, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben.

 

Tipp: Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, wird zu den zurückgelegten Zeiten noch eine Zurechnungszeit hinzugezählt. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62.

 

Geburtstag gearbeitet hätten. Damit haben Sie bei weniger zurückgelegten Versicherungsjahren keinen Nachteil.

 

Die Rente können Sie in zwei Formen erhalten, abhängig von der ärztlichen Untersuchung zur Leistungsfähigkeit:

 

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zieht die zuständige Stelle 10,8 Prozent ab, wenn Sie die Rente erhalten, bevor Sie 60 Jahre alt sind. Der Abzug vermindert sich mit jedem Monat, mit dem Sie die Rente später in Anspruch nehmen. Er entfällt regelmäßig bei einem Rentenbeginn in dem Monat, in dem Sie 63 Jahre alt werden.

 

Befristung der Rente

 

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung ist:

Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.

 

Renten wegen Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die

 

Behinderte Menschen haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie

 

Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben.

 

Voll erwerbsgemindert sind körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen in der Regel, wenn sie

 

Hinweis: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann z.B. auch aufgrund eines während des Bundesfreiwilligendienstes erlittenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sein. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig waren, genügt für die Anspruchsberechtigung bereits ein Pflichtbeitrag zur Versicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen einer Schädigung während des früheren Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.

 

Tipp: Nähere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

Zuständig

 

Ablauf

Die Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie beantragen.

 

Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

 

Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

 

Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.

 

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.

 

Erkennt die zuständige Stelle Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

 

Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt.

 

Sonstiges

Zur Rente wegen Erwerbsminderung dürfen Sie begrenzt hinzuverdienen. Informationen zum Thema finden Sie im Lebenslagentext Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte.

 

Hinweis: Es ist empfehlenswert, sich vor einer Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen zu informieren.


Rechtsgrundlagen

§ 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen Erwerbsminderung)


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30