Rundfunkbeitrag abmelden


Allgemeine Informationen

Wenn für Sie die Pflicht, Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, wegfällt, müssen Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

 

Achtung: Solange Sie sich nicht beim Beitragsservice abmelden, besteht Ihre Pflicht zur Bezahlung des Rundfunkbeitrags fort.

 

Voraussetzungen

Sie zahlen bisher den Rundfunkbeitrag und

 

Zuständig

Beitragsservice des Südwestrundfunks (SWR), Neckarstraße 221, 70190 Stuttgart

Service-Telefon: 01806 999 555 55*, Service-Fax: 01806 999 555 05*

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

 
Ablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus und begründen Sie darin Ihre Abmeldung. Das Formular liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.


Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30