Staatsangehörigkeitsausweis beantragen


Allgemeine Informationen

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

 

Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.

 

Voraussetzungen

Einen Staatsangehörigkeitsausweis kann die zuständige Stelle nur ausstellen, wenn sie festgestellt hat, dass Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind.

 

Sie prüft dazu,

 

Zuständig

Staatsangehörigkeitsbehörde ist in

 
Ablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie formlos bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen.

 

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.


Rechtsgrundlagen

§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Notwendige Unterlagen

Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie durch

 

mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.

 

Nützlich können folgende Unterlagen sein:

 

Bringen Sie mit, was Sie haben. Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.


Gebühren

EUR 25,00


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30