Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen


Allgemeine Informationen

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

 

Voraussetzungen

 

Zustaendig

 

Die Städte Heidelberg, Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

 

Ablauf

Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.

 

Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.

 

Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.

 

Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind selbst zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise das Kind bereits volljährig ist oder ein Gericht der Mutter das Sorgerecht entzogen hat. Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt das der gesetzliche Vertreter (z.B. Vormund oder Pfleger). Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren ist sowohl die Zustimmung des Kindes als auch des gesetzlichen Vertreters notwendig.

 

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.

 

Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über

 

Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.

 

Sonstiges

Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.

 

Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.

 

Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Gebühren

beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei

beim Notar oder Amtsgericht: kostenpflichtig


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach