Wahlschein beantragen


Allgemeine Informationen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

 

Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

 

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

 
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

 

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

 

Zuständig

die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

 

Ablauf

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:


Rechtsgrundlagen

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:


Notwendige Unterlagen

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung


Gebühren

keine

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30