Zwangsverheiratung verhindern


Allgemeine Informationen

Um Opfer vor Zwangsverheiratungen besser zu schützen, ist Zwangsverheiratung in Deutschland als Straftatbestand gesetzlich verankert worden. Beispielsweise legt das Strafgesetzbuch Folgendes fest:

 

Zusätzlich werden die Rechte von Opfern einer Zwangsverheiratung folgendermaßen gestärkt:

 

Wenn Sie Opfer von Zwangsverheiratung wurden oder von Zwangsverheiratung bedroht sind, sollten Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. In spezialisierten Beratungsstellen und bei den Jugendämtern erfahren Sie, wie Sie sich gegen eine Zwangsverheiratung wehren können.

 

Zustaendig

 

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

 

Ablauf

Wenn Sie selbst Opfer von Zwangsverheiratung wurden oder davon bedroht sind, wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

 

Tipp: Adressen von Beratungsstellen, die spezielle Beratung für Opfer von Zwangsverheiratung anbieten, finden Sie in dieser Liste. Welche weiteren Stellen anonyme Onlineberatungen zu diesem Thema anbieten, können Sie im Internetportal von TERRE DES FEMMES e.V. nachlesen.

 

Weitere Beratungsstellen:

 

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden. Dieses ist verpflichtet, Sie in Obhut zu nehmen, wenn Sie darum bitten. Näheres zu dieser Möglichkeit können Sie unter „Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen“ nachlesen.

 

Tipp: In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, können Sie auch die Polizei einschalten.

 

Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie auch unter "Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen".

 

Wurden Sie im Ausland zwangsverheiratet oder zu diesem Zweck ins Ausland verschleppt, können Sie unter Umständen ein eigenes Rückkehrrecht geltend machen und eine Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten. Nähere Informationen darüber, welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen es gibt und wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie im Kapitel „Aufenthaltserlaubnis“ der Lebenslage „Zuwanderung“.

 

Wenn Sie eine unter Zwang geschlossene Ehe aufheben lassen möchten, wenden Sie sich an das Familiengericht, in dessen Bezirk Sie und Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Auflistung der Familiengerichte in Baden-Württemberg finden Sie unter „Adressen, Nummern, Öffnungszeiten“.

 

Sonstiges

 

Tipp: Wenn Sie glauben, von Zwangsverheiratung bedroht zu sein, können Sie den Dokumentensafe in mein service-bw für sich nutzen, auf den Sie jederzeit und von überall aus zugreifen können. Sie müssen sich nur Ihr Login und das Passwort merken. Sie können dort vorsorglich Kopien z.B. Ihrer Ausweispapiere, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Bescheinigungen, Zeugnisse und Unterlagen oder wichtige Telefonnummern hinterlegen. Diese können bei Anträgen auf Wiederkehr oder bei Hilfeersuchen bei deutschen Auslandsvertretungen hilfreich sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach