Wohnsitz anmelden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

 

Zuständig

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts

Meldebehörde ist

 

Ablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Hat die Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht einen Internetzugang eröffnet, können Sie die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.

 

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

 

Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

 

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.

 

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung beziehungsweise den Auszug aus der alten Wohnung schriflich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor.

 

Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30