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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)

Anschrift des Amtes
Amt für Soziales
Rathaus
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
 

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten Unterhalt vom Jugendamt ("Pflegegeld"). Das Jugendamt zahlt monatliche Pauschalbeträge, die nach dem Alter der Kinder oder Jugendlichen gestaffelt sind. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Kosten für den Sachaufwand
    Diese decken den regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf der Kinder oder Jugendlichen wie Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, sonstige Bedürfnisse.
  • Kosten der Pflege und Erziehung
    Diese decken das Betreuungs- und Erziehungsangebot der Pflegepersonen. Sie sind als Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern anzusehen. Sie stellen kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn dar.
  • Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer (privaten) Unfallversicherung der Pflegepersonen
  • Beitrag zur Alterssicherung
    Das Jugendamt erstattet die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung. Seit 1. Januar 2015 wird ein Beitrag von 42,53 Euro empfohlen.

 

Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse erhalten. Diese bekommen Sie z.B. für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe im Leben der Kinder oder Jugendlichen oder für Urlaubs- und Ferienreisen der Kinder und Jugendlichen.

Empfohlen sind die folgenden Pauschalbeträge:

  • für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 777 Euro
  • für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 858 Euro
  • für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren: 945 Euro

 

Hinweis: In Baden-Württemberg setzen die Jugendämter das Pflegegeld fest. Im Einzelfall sind andere Beträge möglich, z.B. in folgenden Fällen:

  • Das Kind befindet sich in Pflege bei einer ihm gegenüber unterhaltspflichtigen Person (z.B. Großeltern). Dann kann der Pauschalbetrag für die Kosten für den Sachaufwand gekürzt werden. Dies hängt von den sonstigen Verpflichtungen der Pflegeperson ab.
  • Wenn eine Person mehrere Kinder betreut, zahlt das Jugendamt den Beitrag zur Unfallversicherung nur einmal.

 

Das Jugendamt leistet die Unterhaltszahlungen, solange die Vollzeitpflege dauert. Die Eltern müssen sich an der Deckung der Kosten der Vollzeitpflege im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

 
Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind oder der junge Mensch eine der folgenden Hilfen erhält:

 
Ablauf

Üblicherweise bewilligt das Jugendamt das Pflegegeld gleichzeitig mit der Vollzeitpflege. Die Pflegeeltern müssen es daher nicht eigens beantragen.

 
Unterlagen

Ob Sie als Pflegeeltern bestimmte Unterlagen vorlegen müssen, klären Sie am besten direkt mit dem zuständigen Jugendamt.

 

Hinweis: Das Jugendamt verlangt von den Sorgeberechtigten Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben. Anhand der Nachweise berechnet es, in welcher Höhe sie sich gegebenenfalls an den Unterhaltsleistungen für ihr Kind beteiligen müssen.

 
Kosten

keine

 
Rechtsgrundlage

§ 39 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen)

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