Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)

In Notsituationen und bei besonders schwierigen familiären Verhältnissen kann es die beste Lösung sein, das Kind bei einer Pflegefamilie unterzubringen.

Die leiblichen Eltern behalten das Sorgerecht, wenn das möglich ist. Sie können weiterhin wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes treffen (z.B. über seine schulische Ausbildung oder die religiöse Erziehung). Außerdem kann das Jugendamt beispielsweise festlegen, dass

  • die leiblichen Eltern während der Dauer des Pflegeverhältnisses ihr Kind zu vereinbarten Terminen besuchen oder
  • für kurze Zeit (z.B. an einem Wochenende) auch selbst für ihr Kind sorgen können.

 

Vollzeitpflege hat folgende Vorteile:

  • Das Kind erlebt in einer Pflegefamilie neue Lebensbedingungen, auch wenn es in der Regel die Probleme der leiblichen Familie mit in die Pflegefamilie bringen und von diesen noch geraume Zeit beeinträchtigt sein wird.
  • Die Eltern können sich währenddessen auf sich selbst und die Lösung ihrer Situation konzentrieren. Das Jugendamt unterstützt sie nach Möglichkeit dabei.

 

Hinweis: Pflegefamilien werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Eignung hin überprüft und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Näheres erfahren Sie unter "Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen".

 

Die Pflegefamilie erhält vom Jugendamt Pflegegeld, um den notwendigen Unterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung zu decken.

Ziel der Vollzeitpflege ist es, eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform zu bieten. Für eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie müssen sich die dortigen Erziehungsbedingungen innerhalb eines für die kindliche Entwicklung vertretbaren Zeitraums verbessern. Ist das nicht möglich, sollen alle Beteiligten eine andere dem Wohl des Kindes förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeiten.

 

Zustaendig

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

 

Ablauf

Die sorgeberechtigten Eltern müssen beim zuständigen Jugendamt Hilfe zur Erziehung beantragen. Das Jugendamt prüft, ob eine Vollzeitpflege in diesem Fall die geeignete Hilfe ist.

 

Üblicherweise können die leiblichen Eltern Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern (z.B. allgemeine Lebenssituation oder religiöse Orientierung). Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Das Jugendamt muss deren Eignung als Pflegeeltern feststellen.

 

Die genaue Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, leibliche Eltern und Pflegeeltern unter Beteiligung des Kindes gemeinsam in einem Hilfeplan.

 

Das Jugendamt betreut und unterstützt während des Pflegeverhältnisses sowohl die leiblichen als auch die Pflegeeltern. Bei länger dauernden Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten die künftige Gestaltung der Pflege besprechen.

 
Kosten

Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten der Vollzeitpflege entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten beteiligen. Sie müssen auch Kindergeld- und mögliche Unterhaltszahlungen für den Lebensunterhalt des Kindes aufwenden.

 

Sonstiges

Sie möchten selbst ein Pflegekind aufnehmen? Alles Wissenswerte zu diesem Thema erfahren Sie in der Broschüre "Was Pflegeeltern wissen sollten" des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Sie erhalten die Broschüre auch bei Ihrem Jugendamt.

 

Rechtsgrundlage

§ 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Vollzeitpflege)

Aktuelles

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

01. 05. 2024 - Uhr

 

14. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

08. 06. 2024

 

Aktuelles Amtsblatt

             Titelseite KW 13/2024              

Amtsblätter 2024