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Bauanträge können ab Januar 2025 nur noch digital eingereicht werden

Waldshut-Tiengen, 14.10.2024 — Ab kommendem Januar müssen Bauanträge digital über die Plattform ViBa 

(Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht werden. 

Damit endet die Übergangsfrist, in der entsprechende Anträge auch per Post eingereicht werden konnten.

Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab 1. Januar 2025 Bauanträge nur noch 

in digitaler Form eingereicht werden können. 

Hierzu steht die Plattform – ViBa – auf der Website des Baurechtsamts zur Verfügung.

 

Beim digitalen Einreichen von Bauanträgen ist zu beachten:

  • Die Anträge müssen das Format PDF/A-1 haben. Das ist ein spezielles PDF-Format, 
    mit dem Dokumente langfristig archiviert werden können. Außerdem garantiert es, 
    dass die Datei keine anderweitigen Inhalte enthält. Bitte darauf achten, dass der Antrag dieses Format hat.

  • Wer einen Bauantrag digital einreicht, benötigt eine Bauvorlage-Berechtigung. 
    Architekten und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags 
    oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen ein Unternehmenskonto

  • Für die Freizeichnung des digitalen Bauantrags benötigen Bürgerinnen und Bürger ein sogenanntes Bund ID-Konto

Die Konten dienen gegenüber dem Baurechtsamt der Authentifizierung.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Baurechtsamts 

HIer gelangen Sie zu den Online-Diensten: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-saeckingen/de/baugenehmigung-online.html 

Zur Bund ID: https://id.bund.de/de 

Zum Unternehmenskonto: https://info.mein-unternehmenskonto.de

 

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Fachbereichsleiterin Luisa Abend des Baurechtsamts wenden: 

Telefon: 07761 51-259

Per E-Mail: 

 

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