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Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt Netzkno-ten Kühmoos des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

Logo TransnetBW gr.

Als Übertragungsnetzbetreiberin ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 

dazu verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres Energieversorgungsnetz zu betreiben. 

Diesem Auftrag kommt TransnetBW mit der Modernisierung des Netzknoten Kühmoos nach.

 

Ab der KW 40/2024 wird die von TransnetBW beauftragte Firma „Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH“

in Zusammenarbeit mit einem Bohrteam der Firma „Buchholz und Partner GmbH“ an einzelnen geplanten

sowie vorhandenen Maststandorten Bohrungen durchführen. 

Diese Baugrunduntersuchungen sind für die weitere Planung unbedingt notwendig und 

geben Aufschluss über die Bodenverhältnisse und die Tragfähigkeit des Bodens. 

Die Bohrungen dauern in der Regel je nach Bohrungsart wenige Stunden bzw. 1 bis 2 Tage pro Standort 

und sind voraussichtlich in der KW 50/2024 abgeschlossen. 

 

Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich die Grundstücke sowie 

land- und forstwirtschaftliche Wege zu begehen bzw. zu befahren, um an die geplanten Maststandorte 

zu gelangen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, 

z.B. um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen, 

sowie an- und abzu-transportieren.

Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zum Bohrpunkt über den kürzesten Weg mit den 

geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen erfolgt. 

Das Raupen-Bohrgerät wird mit einem Transportfahrzeug über vorhandene Straßen so nah wie möglich

bis zum Bohrpunkt transportiert; abseits der Wege wird mit der Raupe gefahren.  Durch den Kettenantrieb

kann eine Bodenverdichtung minimiert werden. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. 

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, werden diese im Nachgang reguliert.

 

Die Bohrung selbst findet je nach Bohrungsart in einer Bohrtiefe von 8 – 25 Metern statt. 

Das entstandene Bohrloch hat einen Durchmesser von max. 200 Millimetern und wird nach Beendigung

der Arbeiten wieder mit Bohrgut bzw. Quellton („Tonpellets“) verfüllt. Die Berechtigung zur Durchführung

solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). 

 

Betroffen sind folgende Flurstücke:

                        Willaringen: 371/32, 371/29, 654, 371/33 

 

Kontakt:  
Herr Steffen Meskes, Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH


02241 – 975 77 67 

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