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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Schulen Herrischried und Rickenbach

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 24.04.2018

zwischen der Gemeinde Herrischried und der Gemeinde Rickenbach über die Einrichtung und Unterhaltung einer Grundschule für den Schulbezirk der Gemeinden Rickenbach und Herrischried mit dem Standort in Rickenbach sowie der Gemeinschaftsschule Hotzenwald, Sekundarstufe I, mit dem Standort in Herrischried

 

Die Gemeinden Herrischried und Rickenbach haben am 24.04.2018 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, deren Gegenstand die Einrichtung und Unterhaltung einer Grundschule für den Schulbezirk der Gemeinden Rickenbach und Herrischried mit dem Standort in Rickenbach sowie der Gemeinschaftsschule Hotzenwald, Sekundarstufe I, mit dem Standort in Herrischried ist.

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung liegen die Gemeinderatsbeschlüsse der Gemeinde Herrischried vom 16.04.2018 und der Gemeinde Rickenbach vom 10.04.2018 zugrunde.

 

Die Vereinbarung wurde aufschiebend bedingt geschlossen. Als Bedingung wurde die Realisierung der Schulbauprojekte in Herrischried oder Rickenbach vereinbart.

 

Infolge der Inbetriebnahme der Grundschule in Rickenbach und des neuen Schulhauses für die Gemeinschaftsschule Hotzenwald in Herrischried hat das Regierungspräsidium Freiburg am 25.03.2022 die schulrechtliche Zustimmung zu dieser Vereinbarung erteilt.

 

Das Landratsamt Waldshut hat diese Vereinbarung vom 24.04.2018 am 12. April 2022 nach § 25 Absatz 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 24.04.2018 sowie die Genehmigung des Landratsamtes Waldshut vom 12.04.2022 wird gem. § 25 Absatz 6 GKZ nachfolgend öffentlich bekanntgemacht:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

 

Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

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