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Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen


Allgemeine Informationen

Anschrift des Amtes
Bürgerbüro
Bürgermeisteramt
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach

 

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

 

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Das ist die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

 

Nur am Ort der Hauptwohnung können Sie wählen gehen.

 

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

 

Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

Ablauf

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

Sonstiges

Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Fabia Giesin
Zimmer 5
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-11
Telefax (07765) 9200-30

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