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Keine Leerung überfüllter Restmülltonnen

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Der durch den Landkreis Waldshut beauftragte Entsorger Kühl verzeichnet seit geraumer Zeit eine Zunahme von überfüllten Restmülltonnen.

 

Aus diesem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut darauf hin, dass die Abfallbehälter nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt. Das Einfüllen von Abfällen in heißem Zustand ist nicht erlaubt. Einstampfen und Pressen von Abfällen in die Abfallbehälter sind nicht gestattet.

 

Daher werden Restmülltonnen, die mit geöffnetem Deckel zur Leerung bereitstehen, reklamiert und ungeleert stehen gelassen. Beanstandet der Entsorger eine überfüllte Mülltonne, so fertigt er ein Beweisfoto, das an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft übermittelt wird.

 

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Müllgefäße mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitzustellen. Dies gilt schon aus hygienischen Gründen. Auch besteht sonst die Gefahr, dass Teile des Abfalls bei der Leerung auf die Straße fallen. Das Landratsamt weist ebenfalls darauf hin, dass nur die Müllmenge entsorgt wird, die unter dem geschlossenen Deckel des Müllgefäßes Platz findet. Überfüllmengen schädigen damit die Allgemeinheit; denn fehlende Leerungsgebühren müssen von allen Nutzerinnen und Nutzern aufgebracht werden.

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