Blick auf die AlpenDas RathausBannerbild
 

Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer

Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut WEST hat für Sie die folgenden Informationen zusammengestellt:

 

Ab Januar 2025 werden von den Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide versandt.

In der neuen Berechnungsformel für den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) spielt der Bodenrichtwert eine große Rolle. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, daß für die richtige Nutzungsart des Grundstückes der dazu festgesetzte Bodenrichtwert angewandt wird. Die Nutzungsart ergibt sich aus den örtlichen Vorgaben (Bebauungsplan / Flächennutzungsplan) oder dem Liegenschaftskataster.

 

Zu den folgenden Nutzungsarten sind die Bodenrichtwerte im GIS-System von www.boris-bw.info (Grundsteuer B) veröffentlicht:

 

Innenbereich

  • Wohnbaufläche

  • Dorfgebiet

  • Private Grünfläche

  • Gewerbliche Baufläche

  • Baufläche für Gemeinbedarf

  • Sonderbaufläche

  • Bauerwartungsland

Außenbereich

  • Wohngebäude im Außenbereich

  • Grünland

  • Acker

  • Forstwirtschaftliche Fläche (Wald)

  • Freizeitgartenfläche/private Grünfläche

Für Nutzungsarten und Sonderfälle, die im GIS nicht darstellbar sind, hat der Gemeinsame Gutachterausschuss in den örtlichen Fachinformationen die Bodenrichtwerte und Vorgehensweise zur Ableitung veröffentlicht, die Sie hier  einsehen können.

 

Antrag auf Prüfung „Bodenrichtwert und Grundsteuerbescheid“

Als Vorstufe zur Beauftragung eines Gutachtens zum Nachweis eines anderen Wertes von Grund und Boden nach § 38 des Landesgrundsteuergesetzes führt die Geschäftsstelle eine Prüfung des Grundsteuerbescheides und der zur Berechnung verwendeten Bodenrichtwerte durch.

  • Sie können die Prüfung beim Gemeinsamen Gutachterausschuss beantragen. Dazu finden Sie hier das Antragsformular und die Angaben zur Gebühr.

  • Sie können diese Prüfung auch kostenfrei selbst vornehmen. Dazu haben wir Ihnen das folgende Tool bereitgestellt.

 

Antrag für ein „Bodenwertgutachten zum Nachweis eines anderen Wertes von Grund und Boden“ nach LGrStG § 38

Wenn das Ergebnis der Prüfung ein Gutachten sinnvoll erscheinen lässt, dann können Sie hier  den Antrag für das Gutachten stellen.

 

Zu den aktuellsten Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschuss gelangen Sie hier.

Aktuelles

  • Bitte um Beachtung: Aufgrund des Betriebsausfluges bleibt das Rathaus am Freitag, den 25.09. ganztags geschlossen.

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

20.​12.​2026 - Uhr

 

26.​12.​2026 - Uhr

 

26.​12.​2026 - Uhr

 

Amtsblatt

                Amtsblatt Titelseite KW 34                                

                   

Amtsblätter