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Abbrennen eines Feuerwerks

Gemeinde Rickenbach

Private Feuerwerke

 

Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen

 

Rechtlich ist das Abbrennen von privaten Feuerwerken außer an Silvester nicht zulässig. Auf Antrag kann jedoch der Bürgermeister im Einzelfall eine Genehmigung erteilen. Der Antrag ist zwei Wochen vor dem Abbrennen des Feuerwerks zu stellen. Der Gemeinderat der Gemeinde Rickenbach hat dazu festgelegt, dass genehmigte Feuerwerke rechtzeitig in der Rundschau bekanntgemacht werden, damit etwa mittelbar Betroffene ggf. reagieren können (z. B. wegen scheuen Weidetieren).

 

Bei der Gemeindehalle Willaringen werden allerdings keine Genehmigungen erteilt werden.

Aktuelles

  • Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 (mehr)

  • Öffnungszeiten Rathaus Rickenbach am Schmutzige Dunnschdig (3. Faiße) und Rosemändig (mehr)

  • Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer (mehr)

  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Ankündigung Mikrozensus 2025 (mehr)

  • TransNet BW: Information zur Durchführung von Freischnittarbeiten in Rickenbach im Leitungsbereich (mehr)

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