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Grundbuchauszug


Allgemeine Informationen

Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Ihnen Abschriften erteilt werden. Abschriften erhält zum Beispiel der Eigentümer des Grundstücks oder ein Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte.
 
Ablauf
Um eine Abschrift aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse vortragen. In Zweifelsfällen wird das Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen. Als Eigentümer sind Sie im Grundbuch eingetragen. Somit genügt die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Als Kaufinteressent sollten Sie sich vom Eigentümer schriftlich zur Vorlage bei dem Grundbuchamt bestätigen lassen, dass der Eigentümer der Einsichtnahme durch Sie zustimmt. Hinweis: Wenn das Grundbuch in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird, erhalten Sie anstelle der Abschrift einen Ausdruck und anstelle einer beglaubigten Abschrift einen amtlichen Ausdruck.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie nicht der Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt

Gebühren

  • unbeglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch: 10 Euro
  • beglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch: 18 Euro
  • Erteilung von Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch: 10 Euro
  • amtliche Ausdrucke: 18 Euro

Ansprechpartner

Hauptamt
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Markus Wagner
Zimmer 1
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-13
Telefax (07765) 9200-30

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